Aktuelle Bürgermeisterinformation
Liebe Strasshoferinnen und Strasshofer,
Aufgrund der nach wie vor hohen Ansteckungszahlen gelten seit 26.12.2020 verschärfte Maßnahmen bzw. Ausgangsbeschränkungen. Mit der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung treten ab 25.1.2021 Neuerungen in Kraft und der „Lockdown“ wird bis 3.2.2021 verlängert. Danach ist eine Verlängerung der Verordnung bis einschließlich 7.2.2021 vorgesehen. Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bringt erste Öffnungsschritte und tritt am 8.2.2021 in Kraft:
Ausweitung der FFP2-Pflicht
Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war, gilt künftig die FFP2-Pflicht.
- an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen
- gilt auch an Arbeitsorten
- bei derzeit erlaubten Veranstaltungen (z.B. Begräbnissen)
Abstand
- An allen öffentlichen Orten – indoor und outdoor – ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
- Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
Ausgangsbeschränkung von 20.00 bis 06.00 Uhr
Wichtige Ausnahmen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche und Ausbildungszwecke
- Individualsport, Spaziergänge (physische und psychische Erholung)
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr dürfen sich maximal 2 Haushalte treffen – höchstens 4 Erwachsene mit ihren aufsichtspflichtigen Kindern.
Handel
- Alle Geschäfte werden geöffnet, maximale Öffnungszeiten von 06.00 bis 19.00 Uhr
- Pro Kundin/Kunde muss eine Fläche von 20 m2 verfügbar sein. (bisher: 1 Kundin/Kunde pro 10 m2)
- FFP2-Pflicht
- Einkaufszentren: kein Verweilen in allgemeinen Bereichen, keine Konsumation von Speisen und Getränken, als Fläche wird hier nur jene von Geschäften gezählt.
Dienstleistungen - Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen
- Alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden.
- Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Massage, Pediküre) dürfen allerdings nur bei Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Testergebnisses in Anspruch genommen werden. Der Test (Zeitpunkt der Probenahme) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.
- FFP2-Pflicht bzw. falls dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich ist, sonstige geeignete Schutzmaßnahmen
Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie im FAQ-Dokument "Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen" (PDF, 117 KB)
Freizeit
- Museen und Bibliotheken, Büchereien und Archive werden geöffnet (Beschränkung von 1 Besucherin/Besucher pro 20 m2, FFP2-Pflicht)
- Auch Tierparks und botanische Gärten werden wieder geöffnet.
In anderen Verordnungen geregelt:
Schulen (geregelt durch das Bildungsministerium):
Öffnung nach den Semesterferien:
- voller Regelbetrieb für Volksschulen
- 2-Tage-Schichtbetrieb in Sekundarstufe I und II
- Maskenpflicht (FFP2 ab 14, MNS ab 6) und regelmäßige Testungen
Erhöhung der Organstrafen
- Organstrafen bei Missachtung des Mindestabstands von zwei Metern sowie der FFP2-/MNS-Pflicht werden jeweils auf 90 Euro hinaufgesetzt.
Eine Übersicht über die Maßnahmen finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums unter Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen .
Weitere Informationen unter anderem zu Testungen & Quarantäne, Gesundheit & Pflege, Risikogruppen, Reisen & Tourismus, Sport & Freizeit etc. finden Sie unter Coronavirus – Häufig gestellte Fragen .
Die Corona-Ampel informiert unter corona-ampel.gv.at über das aktuelle Infektionsrisiko in Österreich und über aktuelle bundesweite und regionale Maßnahmen.
Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen hat das Gesundheitsministerium unter Coronavirus-Rechtliches zusammengestellt.
Alle Informationen zur freiwilligen und kostenlosen Testung finden Sie auf der Info-Webseite www.testung.at.
Alle Informationen zur Impfung in Niederösterreich finden Sie online unter www.impfung.at. Sie können sich bereits vorregistrieren unter www.impfung.at/vorregistrierung!
Leider kann die VHS Strasshof den Präsenzunterricht derzeit noch nicht aufnehmen.
Der weitere Fahrplan für die VHS Strasshof sieht wie folgt aus:
- Wöchentliche Kurse: werden so bald wie möglich nachgeholt und zur Gänze abgeschlossen. Das neue Semester wird erst nach Beendigung des aktuellen beginnen.
- Einzelworkshops: Werden nach Möglichkeit ebenfalls ab Jänner nachgeholt. Sollten Sie zu den Ersatzterminen keine Zeit haben, werden wir eine Lösung für ihr eingezahltes Kursentgelt finden.
In der Regionalmusikschule wird ab 8.2. Einzelunterricht in allen Fächern in Präsenzform gehalten. Gruppenunterricht wird teilweise ab 22.2. wieder stattfinden. Die SchülerInnen und Eltern werden von den Lehrenden individuell informiert.
Unser Museum ist ab 14.02.2021 an den gewohnten Öffnungstagen (an Sonn- und Feiertagen) wieder geöffnet!
Die Bücherei wird ab 09.02.2021 wieder unter Einhaltung aller notwendigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen geöffnet.
Altstoffsammelzentrum und Grünschnittsammelplatz
werden unter Einhaltung aller notwendigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen geöffnet bleiben. Bitte nutzen Sie es nur für wirklich unaufschiebbare Entsorgungen. Während des Aufenthaltes auf dem Altstoffsammelzentrum und Grünschnittsammelplatz ist für alle Personen über dem 6. Lebensjahr Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Empfehlungen für die öffentlichen Spielplätze:
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sollen sich maximal 10 Personen gleichzeitig auf einem öffentlichen Spielplatz befinden. Bitte um Verständnis dafür!
- Auf die Einhaltung der Abstandsregelungen ist zu achten.
- Bei Nichteinhaltung der Abstandsregeln ist verpflichtend eine Mund- / Nasenschutzmaske zu tragen.
Empfehlung für die Hundeauslaufzone:
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sollen sich maximal 5 Personen gleichzeitig auf der Hundeauslaufzone befinden. Bitte um Verständnis dafür!
- Auf die Einhaltung der Abstandsregelungen ist zu achten.
- Bei Nichteinhaltung der Abstandsregeln ist verpflichtend eine Mund- / Nasenschutzmaske zu tragen.
Ab sofort gibt es sämtliche Sprechstunden des Bürgermeisters und Vizebürgermeisters nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung unter 02287/2208-28.
Die Rechts- und Notarberatungen Anfang Dezember sind nur telefonisch möglich. Dr. Koth (02282/8295) und Dr. Rohringer (02282/2541) sind in dieser Zeit gerne für Sie erreichbar.
Der Bausprechtag am 05.03.2021 musste leider abgesagt werden.
Gemeindeamt
Ich bitte Sie, nur unbedingt notwendige Amtswege persönlich zu erledigen und um vorherige Terminvereinbarung unter 02287/2208 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In allen anderen Angelegenheiten ersuche ich Sie um vorherige Kontaktaufnahme.
Bei wirklich dringenden Fällen können Sie mich auch unter der Tel.Nr. 0664/88605049 erreichen.

Ich danke für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund
Wir werden die Herausforderungen gemeinsam meistern!
Ludwig Deltl eh.
Hier finden Sie eine Information der NÖ Ärztekammer:
https://www.arztnoe.at/fuer-aerzte/niedergelassene-aerzte/coronavirus
Gemeindeamt
Bahnhofstraße 22
Tel.: 02287 / 2208
Fax: 02287 / 2208-30
Bürgertelefon: 0800 202 113
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